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Die Hauptversammlung am 5. Januar 2026 hat beschlossen, den Verein zum 30.4.2026 aufzulösen. Es finden keine Veranstaltungen mehr statt.
Wir bitten die Künstlerinnen und Künstler und deren Agenturen von Anfragen abzusehen.
Ältere Mitteilungen:
Liebe Mitglieder,
Die Hauptversammlung des Vereins Kleinkunst in der Güterhalle e. V. für das Geschäftsjahr 2025
findet am Montag, 5. Januar 2026, um 20 Uhr im Bürgersaal der Güterhalle Bleibach statt. Dazu laden
wir Sie herzlich ein. Da die beiden Vorsitzenden nicht mehr für ein weiteres Jahr zur Verfügung
stehen, ist eine Neuwahl erforderlich. Sollte die Neuwahl kein Ergebnis erbringen, ist über die
Auflösung des Vereins abzustimmen. Beachten Sie hierzu den Antrag
Auf der Tagesordnung stehen
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Aussprache und Abstimmung über den Antrag auf Auflösung des Vereins
- Wahl der Liquidatoren
- Verschiedenes
Im Anschluss an die Versammlung findet die Hauptversammlung des Fördervereins für die Kleinkunst
in der Güterhalle e.V. statt. Auch hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Auf der Tagesordnung stehen
- Begrüßung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Aussprache und Abstimmung über den Antrag auf Auflösung des Vereins
- Wahl der Liquidatoren
- Verschiedenes
Auf Ihr Kommen freuen wir uns.
Für den Vorstand
Horst Bock, Matthias Haberstroh, Ina Sykora, Johannes Haberstroh
Antrag auf Auflösung des Vereins Kleinkunst in der Güterhalle e. V.
Die Vorsitzenden des Vereins beantragen die Auflösung des Vereins
Kleinkunst in der Güterhalle e. V.
Begründung:
Bereits im Jahr 2022 erfolgte die Ankündigung der beiden Vorsitzenden, den Verein nicht länger zu
führen. Trotz mehrfacher Bekanntgaben und vieler Gespräche ist es nicht gelungen, Nachfolger für
diese Positionen zu finden. Da auch die Position des Schatzmeisters neu zu besetzen ist, besteht im
Vorstand ein Personalmangel, der derzeit nicht abgedeckt werden kann. Hallentechnik,
Kassenwesen, Getränkeeinkauf und Thekendienst müssen durch entsprechende Fachkräfte besetzt
werden. Die Vorsitzenden arbeiten beide seit mehr als 20 Jahren im Organisationsteam und viele
Jahre im Vorstand des Vereins und haben an über 200 Veranstaltungen mitgewirkt und diese zum
Teil verantwortet. Dies sind etwa zwei Drittel aller Veranstaltungen des Vereins.
Die Vertragsabschlüsse mit den Künstlern und die Vermietung der Halle durch die Gemeinde
gestalten sich zunehmend schwieriger. Die Terminvergabe für die Halle für das Folgejahr erfolgt erst
nach der Vereinsterminbesprechung im Oktober oder November, die Vermietungsverträge erhalten
wir meistens erst zu Jahresbeginn des Folgejahres. (Ereignisse wir Trauungen, Bundestagswahlen etc.
können dabei kurzfristig eine andere Nutzung durch die Gemeinde möglich machen.) Dagegen
müssen wir die Verträge mit den Künstlern oft schon mit einem Vorlauf von zwei Jahren schließen. Zu
diesem Zeitpunkt wissen wir jedoch nicht, ob wir die Güterhalle von der Gemeinde bekommen. Die
Verantwortung für einen dadurch möglichen, schadenspflichtigen Ausfall einer Veranstaltung
möchten wir nicht mehr tragen. Die Kommunikation mit der Gemeinde über diesen Sachverhalt ist
schwieriger geworden.
Die Zahl der Gäste bei den Veranstaltungen ist nach der Corona-Krise und der nachfolgenden
Inflation deutlich zurückgegangen. Damit können nicht mehr alle Veranstaltungen kostendeckend
durchgeführt werden. Die Berichterstattung in der Presse hat sich deutlich reduziert, was sich auch in
der öffentlichen Wahrnehmung bemerkbar macht. Die Kosten für Gema, Künstlersozialkasse,
Verwertungsgesellschaft Wort und Versicherungen haben sich dagegen stark erhöht, was uns zur
Anpassung der Eintrittsgelder gezwungen hat.
Dies sind die wichtigsten Gründe. Sollte sich ein neuer Vorstand bis zur Hauptversammlung finden
und gewählt werden, wird dieser Antrag zurückgezogen.
Antrag auf Auflösung des Fördervereins
Die Vorsitzenden des Fördervereins beantragen die Auflösung des Fördervereins für die
Kleinkunst in der Güterhalle e. V.
Begründung:
Bei Auflösung des Vereins Kleinkunst in der Güterhalle e.V. verliert der Förderverein seinen
Vereinszweck und ist aufzulösen.
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